Die Anfänge
des kirchlichen Lebens in Stollberg
Besiedlung,
Herrschaftsbildung und Kirchenorganisation
Die Anfänge
des kirchlichen Lebens in Stollberg reichen bis in die Zeit der Siedlung des Westerzgebirges
zurück. Neben bäuerlicher Rodungs- und Siedlungstätigkeit, Burgenbau und
Herrschaftsbildung hat auch die Kirche einen Beitrag zur Erschließung des
Landes geleistet. Darüber geben nicht nur die im Umkreis der Herrschaft
Stollberg entstandenen Klöster Chem‑
nitz (Benediktiner, um 1136), Zelle (Augustiner,
1173) und Grünhain (Zisterzienser, um 1231/35) Auskunft. Weit stärker noch
verdeutlicht die flächendeckende kirchliche Raumordnung mit ihrer Gliederung
des Landes in Pfarrkirchen, Filialkirchen und eingepfarrte
Orte, daß Kirchengründung und
Kirchenorganisation
als direkte Folge der vorausgehenden Siedlungsbewegungen anzusehen sind. Mit den Bauern und den sie führenden Herrengeschlechtern
kamen ganz selbstverständlich auch Geistliche in die gerodeten Gebiete.
Flurkartenanalysen zeigen, dass in einigen Fällen schon bei der Einteilung und
Vermessung der Dorffluren und bei der Ansetzung der Siedler Rücksicht auf die Stiftung
einer Pfarrkirche genommen wurde.
Urkundlich
fassbar sind solche Vorgänge freilich nur in den seltensten Fällen. In
Ermangelung schriftlicher Quellen muss vieles Vermutung bleiben. Aus dem
Siedlungsverlauf, der als ein schrittweises
Vordringen der Siedler vom Muldental bis in die
Kammregion des Erzgebirges beschrieben werden kann, lassen sich die letzten
Jahrzehnte des 12. Jahrhunderts als Beginn des Siedelwerkes um Stollberg
annehmen. Stollberg und die umliegenden Dörfer sind allesamt als Waldhufendörfer
gegründet worden. Die Stadtwerdung Stollbergs erfolgte erst später, wie noch
zu zeigen sein wird. Eine Burg Stollberg lässt sich urkundlich erstmals 1244
nachweisen. Sie dürfte allerdings mindestens 50 Jahre älter sein. Als
Mittelpunkt der gleichnamigen Herrschaft zeichnete sie sich durch ihre
strategisch günstige Lage auf einem Geländesporn, dem Hohenecker
Felsen, aus.
Als Erbauer
der Burg und erster Besitzer der Herrschaft Stollberg gilt das Adelsgeschlecht
der Erkenbertinger. Die Eigentümlichkeit des Namens
erklärt sich daraus, dass der Rufname Erkenbert bei dieser Familie in fast
jeder Geschlechterfolge auftritt. In Urkunden benannte sich das weit verzweigte
Geschlecht allerdings nach seine weiteren Besitzungen wechselweise als Herren
von Tegkwitz, Burggrafen von Starkenberg oder
Burggrafen von Döben.4 Erst am 21. März 1287 bezeichnete sich Erkenbert VIII.,
Burggraf von Starkenberg, in einer Urkunde des Markgrafen Dietrich von Wettin für das Kloster Sornzig
zugleich auch als „burchgravius de Stalburch". Nur vier Jahre später, am 17. Januar 1291,
tritt ein Albert, Burggraf von Starkenberg, genannt von Stollberg („dictus de Stalburch"), sogar
als Urkundenaussteller auf, Neben diesen einwandfreien Belegen gibt es jedoch
zeitlich früher liegende indirekte Erwähnungen, die es überaus plausibel
machen, in den Erkenbertingern die ursprünglichen
Besitzer der Herrschaft Stollberg zu sehen. Als solche müssen sie auch eine
entscheidende Rolle bei der Einrichtung und gestalterischen Fortentwicklung des
Kirchenwesens in ihrem Herrschaftsbereich gespielt haben. Nichts spricht
dagegen, die Erkenbertinger als Gründer der ältesten
Stollberger Kirche anzusehen. Dies war nun allerdings nicht die heutige
Stadtkirche St. Jakobi, sondern die an einem alten Straßenkreuz entstandene
Marienkirche. Ihre heutige Anlage ist nicht der ursprüngliche Bau. Der bauliche
Befund vermag aber zumindest Reste einer ehemals romanischen Kirche aus der
Zeit um 1225 nachzuweisen.
Umstritten
ist, welche Funktion der Marienkirche bei ihrer Gründung zukam.
Hermann
Löscher sieht in ihr die Urkirche der gesamten Herrschaft Stollberg, in die
alle übrigen Orte eingepfarrt waren. Erst später
seien durch Absplitterungen selbständige Pfarrkirchen in Thalheim, Dorfchemnitz, Hormersdorf und Niederzwönitz
entstanden. Walter Schlesinger hält dem entgegen, dass
„Herrschaftskirchen" für das Westerzgebirge untypisch seien, vielmehr hier
von vornherein Kleinparochien parallel zueinander
gegründet worden seien. Die Ansicht Löschers, obwohl sie nicht zweifelsfrei
bewiesen werden kann, erhält jedoch einiges Gewicht dadurch, dass der weitere urkundliche
Befund auf eine bedeutende Stellung Stollbergs über die Herrschaftsgrenzen
hinaus schließen lässt. Eine solche wird man aber wohl eher bei einer Herrschaftskirche
als bei einer Kleinparochie vermuten. Ausgedrückt
wird die kirchliche Bedeutung Stollbergs zum einen in dem relativ häufiges Auftreten seiner Pfarrer in mittelalterlichen
Urkunden. Als erster namentlich erfasster Pfarrer erscheint ein „Dominus Hermannus, plebanus in Stalebur[ch]" in einer Bestätigungsurkunde vom 12. März 1296. Die
Urkunde hat Propst Erhard, die Äbtissin Agnes und den gesamten Konvent des
Nonnenklosters Frankenhausen bei Crimmitschau zum Aussteller. Für die Stollberger
Kirchengeschichte erhält diese Urkunde besondere Bedeutung, weil sie
interessante Verbindungen des örtlichen Kirchenwesens mit dem Kloster
Frankenhausen aufzeigt. Ursprünglich waren einige hier befindlichen
Nonnen im benachbarten Grünberg beheimatet gewesen, doch wurden sie noch vor
1296 nach Frankenhausen verlegt. Grünberg wiederum geht auf eine Gründung der erkenbertingischen Burggrafen von Starkenberg zwischen 1260
und 1271 zurück, die das Kloster auch als Grablege
nutzten. Das politische Beziehungsgeflecht der Erkenbertinger
ließ also das Stollberger Kirchenwesen nicht unberührt. Die Verbindungen nach
Frankenhausen-Grünberg rissen auch dann nicht ab, als die Erkenbertinger
ihre Herrschaft Stollberg noch vor 1299 an die ihnen verwandten Schönburger verkaufen mussten. Ganz im Gegenteil: Die
weiteren urkundlichen Erwähnungen Hermanns belegen, dass dieser irgendwann
zwischen 1296 und 1299 in Nachfolge des bereits genannten Erhard selbst zum
Propst des Klosters ernannt wurde. So wird Hermann in Urkunden Friedrichs von
Schönburg einfach nur als Probst „prepositus“ (14.
Oktober 1299), aber auch als „Probst von Vranckenhusen"
(24. Januar 1306) und sogar als „praepositus (Probst)
de Stalburck“ (Datierung unklar) bezeichnet."
Eine solche Stellung lässt vermuten, dass Hermann möglicherweise Angehöriger
eines adligen Geschlechts war. Zumindest trifft dies auf seinen Nachfolger
Nicolaus von Kowitz zu, der erstmals in einer Urkunde vom 27. Februar 1345 als
„plebanus (Pfarrer) de Stalburg“
genannt wird. Jene Urkunde erwähnt zugleich auch einen „dominus
Albertus, cappellanus in
Castro Stalburg“, also einen Burgkaplan im Dienste
der Schönburger, auf den noch zurückzukommen ist.
Ein zweiter
wichtiger Hinweis auf die gehobene kirchliche Bedeutung Stollbergs ist die Stellung
des Ortes innerhalb der mittelalterlichen Kirchenorganisation. Die Einteilung
Mitteldeutschlands in die Bistümer Naumburg, Merseburg und Meißen geht auf das
Jahr 968 zurück. Mit der siedlerischen Erschließung des Erzgebirges seit der
Mitte des 12. Jahrhunderts schoben zwei dieser Bistümer, Naumburg und Meißen,
von Zwickau bzw. Chemnitz ausgehend, ihre Sprengel weit in die neu gerodeten
Gebiete vor. Kirchengrenzen deckten sich dabei in der Regel mit weltlichen Herrschaftsgrenzen.
Die Herrschaft Stollberg gehörte zum Bistum Meißen und bildete zusammen mit der
Herrschaft Wolkenstein zugleich dessen Westgrenze. Denn schon die benachbarte
Grafschaft Hartenstein war in den Naumburger Bischofssprengel eingegliedert.
Von beiden Bistümern sind registerförmige Aufzeichnungen ihres Umfangs, so genannte
Matrikeln, überliefert. Die älteste Meißner Bistumsmatrikel stammt aus dem
Jahr 1495.14 Sie geht aber auf eine Vorlage von 1346 zurück. Die räumlichen
Verhältnisse, die diese Matrikel beschreibt, lassen sich problemlos auch auf
noch frühere Zeiten übertragen. Denn ein wesentliches Kennzeichen der
mittelalterlichen Kirchenorganisation war ihr Beharrungsvermögen. So, wie sie
einst während des Siedlungsvorgangs festgelegt wurden, blieben die
Bistumsgrenzen bis zur Reformation bestehen. Zusätzlichen Wert erhalten die
Bistumsmatrikeln dadurch, dass sie Einblicke in die innere Struktur der
Bischofssprengel geben. Mit der Mehrung und Intensivierung des kirchlichen
Lebens durch die Entstehung immer neuer Dörfer und Kirchspiele im Zuge der
Rodungstätigkeit konnte der Bischof seiner alleinigen Aufsichtspflicht immer
weniger genügen. Als Vertreter des Bischofs wurden daher vermutlich schon seit
dem 12. Jahrhundert Archidiakone eingesetzt, die die
regionale Aufsicht über einen größeren Sprengel des Bistums erhielten. Die
Herrschaft Stollberg war dabei dem Archidiakonat
Chemnitz zugewiesen. Der dortige Archidiakon wird
erstmals am 9. Juli 1254 in einer Urkunde des Papstes Innozenz XIV. erwähnt.
Seit 1312 fungierte der jeweilige Abt des Benediktinerklosters Chemnitz
zugleich als Archidiakon.
Die Archidiakonate wiederum gliederten sich in Kirchenkreise, sogenannte sedes (Sitze). Im
Chemnitzer Archidiakonatssprengel waren das neben
Chemnitz selbst noch Stollberg, Waldenburg und Wolkenstein. Jeder sedes stand ein Dekan oder Erzpriester vor. Das musste
nicht zwangsläufig der Pfarrgeistliche des sedes-Hauptortes
sein. Oftmals wurde der dienstälteste Pfarrer des Kirchenkreises dazu bestimmt.
In seiner Eigenschaft als Dekan waren ihm dann auch gerichtliche Befugnisse
über die ihm zugewiesene Geistlichkeit übertragen.
Namentlich
fassbar sind die Dekane der sedes Stollberg
bedauerlicherweise nicht, da keinerlei schriftliche Quellen dazu vorliegen.
Auch wann dieser Kirchenkreis gegründet wurde, bleibt im Dunkel der Geschichte.
Indem Stollberg die sedes-Eigenschaft besaß, kann
allerdings einmal mehr nachgewiesen werden, dass Stollberg als
Konzentrationspunkt des geistlichen Lebens
im
regionale Kontext angesprochen werden muss.
Das wird
vollends deutlich, wenn man die Stollberger Pfarrkirche mit den umliegenden Kirchspielen
vergleicht. Auch das ist anhand der Meißner Bistumsmatrikel möglich, da sie ein
Verzeichnis aller Kirchen und Altäre des Bistums mit summarischen Angaben über
das Einkommen der einzelnen Pfarrstellen enthält.
Demnach
umfasste der Stollberger Kirchenkreis 1495:
|
Stollberg
(Stadt)
|
auf 5 Mark geschätzt
|
|
Neukirch
|
4 Mark
|
|
Borckersdorf
[= Burkhardtsdorf]
|
4 Mark
|
|
Erlabach
|
3 Mark
|
|
Reichenhain
|
2 Mark
|
|
Jansdorf
|
4 Mark
|
|
Dorfschwenitz
[Dorfschwemiz
= Niederzwönitz]
|
1 Mark
|
|
Hornisdorf
[Hornstorf = Hormersdorfj
|
5 Mark
|
|
Dorfkemnitz
|
1 Mark
|
|
Thalheim
|
2 Mark
|
|
Harthe
[Harthau]
|
2 Mark
|
Ferner die
Altäre in Stollberg:
Corporis
Christi 1 Mark
[Fronleichnamsaltar
in der Pfarrkirche]
Capella beatae virginis Mariae extra Stolbergk 3 Mark
[Marienkapele]
Altar auf
der Burg Stollberg 4
Mark
und in Meinersdorf
Capella beate virginis 1 Mark
[Marienkapelle]
Das Verzeichnis
zeigt die beeindruckende Vielfalt, die das Stollberger Kirchenwesen zum Ende
des Spätmittelalters gewonnen hat. Als Pfarrkirche Jetzt die Stadtkirche St.
Jakobi genannt, während St. Marien nur noch als Kapelle aufgeführt ist. Wie es
zu dieser funktionalen Ablösung kam, soll
im nächsten
Abschnitt erörtert werden. Hier gilt es einstweilen nur festzuhalten, dass die
Stollberger Stadtkirche mit 5 Mark Einkommen größer und einkommensträchtiger
als die anderen Pfarrkirchen war. Sieht man von Hormersdorf
ab, so fallen sämtliche Veranschlagungen deutlich niedriger als Stollberg aus.
In der
Pfarrkirche St. Jakobi bestand 1495 zusätzlich ein Fronleichnamsaltar (altare corporis Christi). Er war
durch eine gleichnamige Bruderschaf gestiftet worden,
von deren Existenz auch die späteren Visitationsniederschriften von 1539/40
berichten. Wann sich allerdings diese Bruderschaft gegründet hat, bleibt ebenso
unklar wie das Datum der Altarstiftung. Bruderschaftliche
Altäre waren häufig in Städten anzutreffen. Mit solchen Altären verband sich
immer eine finanzielle Stiftung, aus der ein eigener Priester (Altarist) unterhalten werden konnte, der dann nur an
diesem Altar die Messe las. Aufgrund ihres geringen Verdienstes nennt Karlheinz
Blaschke die Altaristen eine Art „geistliches
Proletariat". Altaristen sind in Stollberg
namentlich nicht nachgewiesen. Bekannt ist lediglich, dass die milden Gaben
der Bruderschaft das Stiftungsvermögen bis zum Jahr 1539 auf 590 Gulden empor
gebracht hatten, aus denen jährlich rund 30 Gulden Zinsen flossen. Wenn für den
Fronleichnamsaltar 1495 1 Mark angegeben wird, so verfügte der Altarist über ein Einkommen, das dem einer kleinen
Dorfpfarre entsprach.
Neben der
Pfarrkirche und der Marienkapelle lässt sich anhand der Bistumsmatrikel die
Burg Stollberg als dritter Ort geistlichen Lebens erkennen. Der dortige Altar
war der Heiligen Barbara geweiht, die häufig als Schutzheilige von Burg- oder
Schlosskapellen auftritt. Wie schon erwähnt, ist ein Burgkaplan namens Albert
erstmals 1345 quellenmäßig fassbar. Der Kaplan stand im Dienst der Burgherren
und verfügte über ein Einkommen, das ihn deutlich besser stellte als die
meisten Dorfpfarrer.